Archiv · Hersteller · 23.02.2017
Rückrufaktion des Maori-Themen-Slots bei Endorphina
Ein Beitrag aus dem Februar 2017. Er beschreibt einen der ersten Fälle, in dem ein Automatenhersteller ein Spiel wegen kultureller Aneignung zurückzog, ein Thema, das die Branche seither begleitet.
Was im Februar 2017 gemeldet wurde
Der Entwickler Endorphina hatte einen Automaten mit Maori-Motiven veröffentlicht und ihn öffentlich als Würdigung des kulturellen Erbes der Maori beschrieben. Aus Neuseeland kam Widerspruch: Eine Gesundheitsorganisation und Vertreter der Gemeinschaft warfen dem Unternehmen vor, geistiges Eigentum und kulturelle Symbole ohne Zustimmung zu verwenden.
Der Hersteller zog den Titel daraufhin zurück. Für einen Automatenentwickler war das zu diesem Zeitpunkt ungewöhnlich, Themen wurden gewählt, weil sie sich verkauften, und selten daraufhin geprüft, wem ihre Bildsprache gehört.
Warum der Fall im Rückblick interessant ist
Er markiert einen frühen Punkt in einer Debatte, die die Branche seither begleitet: Automatenthemen greifen regelmäßig auf reale Kulturen, Religionen und historische Ereignisse zurück, und wer dabei zitiert wird, ist an der Entscheidung nicht beteiligt. Ägyptische Motive, indigene Symbolik und religiöse Ikonografie gehören bis heute zu den verbreitetsten Themenfeldern.
Für den deutschen Markt ist das allerdings nicht die Frage, an der sich entscheidet, was gespielt werden darf. Diese Frage hängt seit 2021 am Anbieter und seiner Erlaubnis, nicht am einzelnen Titel: Ein Automat läuft legal, wenn der Anbieter auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder steht und die Grenzen einhält, ein Euro Höchsteinsatz pro Runde, fünf Sekunden Mindestdauer, kein Autoplay, kein Jackpot.
Warum dieser Beitrag sein Datum behält
Er beschreibt ein Ereignis, und ein Ereignis hat ein Datum. Ihn zu einem aktuellen Text umzuschreiben, würde ihn wertlos machen; ihm ein frisches Datum zu geben, wäre schlicht falsch.
Was heute für deutsche Spieler gilt, steht dagegen im Anbietervergleich und im Überblick der Spielautomaten. Dort geht es um die Anbieter und die Automaten, die aktuell erreichbar sind, nicht um die Meldungslage von 2017.
Häufige Fragen zu diesem Archivbeitrag
Von wann stammt diese Meldung?
Aus dem Februar 2017. Er ist als Archivbeitrag gekennzeichnet und beschreibt den Stand von damals.
Worum ging es bei dem Rückruf?
Der tschechische Entwickler Endorphina hatte einen Slot mit Maori-Motiven veröffentlicht und ihn als kulturelles Erbe beworben. Nach Protesten aus Neuseeland, unter anderem von einer Gesundheitsorganisation, wurde der Titel vom Markt genommen.
Ist so etwas seither häufiger geworden?
Die Debatte über kulturelle Motive in Automatenspielen hat seither an Gewicht gewonnen. Für den deutschen Markt ist das jedoch nicht der Punkt, an dem sich heute entscheidet, ob ein Titel angeboten werden darf. Dafür ist die Erlaubnis des Anbieters maßgeblich.
Gibt es den Slot heute noch?
Dieser Beitrag beschreibt den Stand von 2017 und trifft keine Aussage über die heutige Verfügbarkeit. Welche Automaten in Deutschland mit Erlaubnis laufen, hängt am Anbieter und nicht am einzelnen Titel.
Was hat sich für deutsche Spieler seither geändert?
Sehr viel. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 gelten ein Euro Höchsteinsatz pro Runde, mindestens fünf Sekunden je Runde, kein automatisches Weiterspielen und kein Jackpot, unabhängig davon, welcher Hersteller den Titel gebaut hat.