Zum Inhalt springen
Werbung 18+ · Vergleich von Anbietern mit deutscher Erlaubnis · Hinweis lesen

Der Vergleich, die zugehörigen Informationen und die Angebote der folgenden Anbieter mit einer deutschen Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen nach den Grundsätzen der Transparenz und der nicht irreführenden Werbung. Alle hier aufgeführten Angebote unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. In den meisten Fällen gelten Angebote, Aktionen und Boni nur für Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; die tatsächliche Bonushöhe hängt von der Höhe der Einzahlung ab. Die vollständigen Bedingungen finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist nur ab 18 Jahren erlaubt. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

Zum Vergleich

Archiv · Branche · 23.01.2017

Malaysische Firma plant größtes Kreuzfahrtschiff-Casino der Welt

Ein Beitrag aus dem Januar 2017 über eine Ankündigung, die damals durch die Branchenpresse ging. Er steht hier als Zeitdokument, nicht als Statusmeldung.

Archivbeitrag vom 23.01.2017
Eine Branchenmeldung von 2017 unter vielen, Ankündigungen dieser Art waren fester Bestandteil der Fachpresse.
Eine Branchenmeldung von 2017 unter vielen, Ankündigungen dieser Art waren fester Bestandteil der Fachpresse.

Was im Januar 2017 gemeldet wurde

Ein malaysisches Unternehmen kündigte an, das größte Kreuzfahrtschiff-Casino der Welt bauen zu wollen. Genannt wurden ein Projektname, geschätzte Baukosten von rund 560 Millionen US-Dollar und mögliche Werften in China oder Vietnam. Die Meldung berief sich auf eine malaysische Tageszeitung.

Mehr stand dort nicht, und mehr steht auch hier nicht. Was aus der Ankündigung wurde, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags und eine Aussage darüber wäre eine Behauptung ohne Grundlage.

Was dieser Beitrag über Branchenmeldungen zeigt

Ankündigungen dieser Art sind ein fester Bestandteil der Glücksspiel-Branchenpresse: große Summe, großer Superlativ, ferner Termin. Sie sind leicht zu schreiben und schwer zu überprüfen, weil die belegbaren Teile (Finanzierung, Genehmigungen, Werftverträge) selten mitgeliefert werden.

Für einen Leser, der einen Anbieter sucht, ist daraus eine brauchbare Regel abzuleiten: Eine Ankündigung ist keine Tatsache, und eine große Zahl macht sie nicht zu einer. Dieselbe Vorsicht lohnt bei allem, was auf Vergleichsseiten als Zahl auftritt, bei Bonusbeträgen, bei Auszahlungsdauern und bei Angaben zur Größe eines Angebots.

Was für deutsche Spieler zählt

Für die Frage, wo in Deutschland legal gespielt werden kann, ist weder der Standort noch die Bauform einer Spielstätte von Bedeutung. Maßgeblich ist allein, ob ein Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder besitzt und für virtuelle Automatenspiele gelten dann ein Euro Höchsteinsatz pro Runde, mindestens fünf Sekunden je Runde, kein automatisches Weiterspielen und kein Jackpot.

Warum dieser Beitrag sein Datum behält

Er ist eine Momentaufnahme aus dem Nachrichtenbestand dieser Domain. Mit einem frischen Datum würde er eine Ankündigung von 2017 als aktuelle Meldung ausgeben; umgeschrieben zu einem Ratgebertext verlöre er seinen einzigen Zweck.

Wer nach dem heutigen Stand sucht, findet ihn im Anbietervergleich und in der Übersicht der Zahlungsmethoden.

Häufige Fragen zu diesem Archivbeitrag

Wie alt ist diese Meldung?

Aus dem Januar 2017. Er ist als Archivbeitrag gekennzeichnet und gibt eine Ankündigung von damals wieder.

Wurde das Schiff gebaut?

Dazu liegen hier keine belastbaren Informationen vor. Der Beitrag gibt wieder, was 2017 angekündigt wurde, und behauptet nichts über den weiteren Verlauf, eine Ankündigung ist kein Ereignis.

Warum steht eine Meldung über ein Schiff auf einer Casino-Vergleichsseite?

Sie stammt aus dem Nachrichtenbestand, den diese Domain seit 2017 führt. Erhalten bleibt sie als Archivbeitrag mit Datum; für die Auswahl eines Anbieters in Deutschland ist sie ohne Bedeutung.

Was hat ein Schiffscasino mit dem deutschen Markt zu tun?

Nichts. Für deutsche Spieler ist ausschließlich maßgeblich, ob ein Anbieter eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder besitzt, Standort und Bauform einer Spielstätte spielen dabei keine Rolle.

Wie erkennt man eine Ankündigung, aus der nichts wird?

Meist gar nicht, und das ist der Punkt. Branchenmeldungen über geplante Großprojekte nennen Summen und Termine, aber selten die Finanzierung. Ein Archivbeitrag hält deshalb fest, was angekündigt wurde, nicht, was daraus geworden ist.

TOP
18+

18+. Glücksspiel kann süchtig machen - Hilfe finden Sie auf https://www.bioeg.de/

Anonyme & kostenlose BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00

Verantwortungsvolles Spielen